Geländewagengesetz
sorry, das thema passt eigentlich nicht unter technisches.
hab da beim stöbern eine info über das steirische geländewagengesetz ( http://www.bnw.at/gelaendefahrzeuggesetz.htm ) gefunden und es würde mich interessieren ob auch andere bundesländer eine ähnlich restriktive gesetzgebung betreffend die verwendung von geländewagen ausserhalb öffentlicher/befestigter strassen haben. angeblich gibt es ähnliches auch im burgenland.
wie wird denn das ganze in der praxis gehandhabt? wenn ich den steirischen gesetzestext richtig interpretiere gilt das auch für privatgelände? das wiederum würde bedeuten, dass ein fahren (auch im privaten) gelände ohne ausnahmegenehmigung grundsätzlich verboten ist?
lg
willi