Hallo Florian,hallo Roland,
die Sache ist eigentlich ziemlich einfach - eine "Spezialität" des deutschen Steuerrechts:
Wenn man ein Firmenfahrzeug - und das soll der Hafi hier werden - auch privat benutzen will (egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber!), muß man entweder ein Fahrtenbuch führen oder 1% des bei der Erstzulassung gültigen Bruttolistenpreises als "geldwerten Vorteil" bei der Einkommensteuer angeben.
Das war eigentlich - nach Meinung vieler - als Neidsteuer für die Dienstwagen gedacht und hat z.B. dazu geführt, daß sich niemand einen "edelgebrauchten" BMW 7er oder Mercedes S als Firmenfahrzeug kauft (obwohl nach 3 Jahren oft nur noch halb so teuer ...), da er den vollen Listenneupreis (ohne Rabatte!!!) versteuern muß.
Für die Oldtimerfreunde hat sich hier jedoch eine interessante Lücke aufgetan: Es gibt ja genügend alltagstaugliche "Oldtimer", seien es z.B. Porsche 911, Jaguar etc...Diese sind dann auch nur mit 1% des Listenneupreises zu versteuern und da wird es dann interesant.
Zum anderen ist dann prinzipell - wenn das Fahrzeug zum Firmenvermögen gehört - der Unterhaltsaufwand als Firmenausgabe zu sehen, wobei hier allerdings Ärger mit dem Finanzamt immer wieder vorkommt. Dies dürfte jedoch eher "Luxusrenovierungen" bei Porsche, Mercedes etc. betreffen, ein Hafi dürfte evtl. eher Gnade vor dem Auge des Gesetzes finden ...
Viele Grüße
Ulrich