Also bei mir steht die Schlüsselnummer 76 (C1E > 12000 kg, L <= 3)
die Erklärung dazu lautet wei folgt:
Fahrer darf nur Fahrzeuge fahren, die im Rahmen der Anwendung von
Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen
Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen
entsprechen:
- (C1E > 12000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE
aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung
zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und
mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse
C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000
kg betragen kann (nicht durch C1E abgedeckter Teil).
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Die nächste Schlüsselnummer ist die 171
Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C1 fahren, zusätzlich gilt die
Fahrerlaubnis auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste.
Das ist für mich alles ziemlich verwirrend.